Die Saison neigt sich dem Ende
und die Parzellen werden
winterfest gemacht!
Bitte erinnern Sie Ihre Unterpächter daran, dass in der Zeit vom
01.November bis 31. März
Die Trampoline, Pools und Pavillons und evtl. vorhandene
temporäre Terrassenüberdachungen abzubauen sind.
Vorsorglich weisen wir darauf hin,
dass der Verpächter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) das Unterpachtverhältnis
kündigen kann, wenn der Unterpächter seine vertraglichen Pflichten
erheblich verletzt.